Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Grafiksalon Natali Hacken

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Grafiksalon Natali Hacken, vertreten durch Natali Hacken, Bleialfer Str. 38, 54597 Auw bei Prüm und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.

Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht oder etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Sämtliche Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung vom Grafiksalon Natali Hacken, weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jegliche vollständige oder teilweise Nachahmung ist daher unzulässig.

1.2. Bei Verstößen gegen Punkt 1.1. hat der jeweilige Auftraggeber dem Grafiksalon Natali Hacken eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

1.3. Jeweils für den konkreten Verwendungszweck überträgt Grafiksalon Natali Hacken dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte. Dabei wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. In jedem Falle, auch falls das ausschließliche Nutzungsrecht übertragen worden ist, bleibt Grafiksalon Natali Hacken berechtigt, die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.4. Dabei bedarf eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte zwingend der schriftlichen Vereinbarung zwischen Grafiksalon Natali Hacken und dem Auftraggeber. Im Übrigen gehen die Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

1.5. Grafiksalon Natali Hacken hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopys) als Urheber genannt zu werden. Sollte von Seiten des Auftraggebers das Recht auf Namensnennung verletzt werden, ist dieser verpflichtet, dem Grafiksalon Natali Hacken eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Unberührt davon bleibt das Recht des Grafiksalon Natali Hacken, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2. Vergütung

2.1. Die Vergütungen sind jeweils Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie zuzüglich Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Nachnahmegebühren.

2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe (?) fällig. Erfolgt die Abnahme der Entwürfe in mehreren Teilen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen benutzt oder entstehen Kosten durch vom Auftraggeber nachträglich veranlasste Änderungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung bzw. die zusätzlichen Kosten zu zahlen. Als Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die der Auftraggeber veranlasst hat, sind, auch wen der Auftrag nicht erteilt wird, vom Auftraggeber zu bezahlen. Dabei ist der erste Probedruck im Rahmen der Abwicklung eines Auftrages für den Auftraggeber kostenfrei. Sollte dies einmal im Sonderfall nicht so sein, wird dies schriftlich im Angebot beschrieben.

3. Fremdleistungen

3.1. Grafiksalon Natali Hacken ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Grafiksalon Natali Hacken hierzu eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Grafiksalon Natali Hacken abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Grafiksalon Natali Hacken im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4. Eigentum, Rückgabepflicht

4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt; nicht jedoch die Rechte am Eigentum übertragen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind die Originale dem Grafiksalon Natali Hacken spätestens 3 Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben.

4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

5. Herausgabe von Daten

5.1. Der Grafiksalon Natali Hacken ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Grafiksalon Natali Hacken ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2. Hat der Grafiksalon Natali Hacken dem Auftraggeber Daten, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Grafiksalon Natali Hacken verändert werden.

5.3. Gefahr und Kosten des Transportes von Datenträgern, Dateien und Daten online oder offline trägt dabei der Auftraggeber.

5.4. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Grafiksalon Natali Hacken nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Grafiksalon Natali Hacken ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Der Auftraggeber legt dem Grafiksalon Natali Hacken vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

6.2. Soll Grafiksalon Natali Hacken die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Für der Grafiksalon Natali Hacken die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

6.3. Grafiksalon Natali Hacken hat das Recht, von allen vervielfältigten Arbeiten vom Auftraggeber 10 einwandfreie Muster unentgeltlich zu verlangen.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1. Der Grafiksalon Natali Hacken haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung eines Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflicht) sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Grafiksalon Natali Hacken auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2. Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Grafiksalon Natali Hacken oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren 1 Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Grafiksalon Natali Hacken oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Grafiksalon Natali Hacken oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten jeweils die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.3. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.4. Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Grafiksalon Natali Hacken insoweit entfällt.

7.5. Der Grafiksalon Natali Hacken haftet nicht für die urheber-, geschmacks-, muster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstiger Arbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent-, oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

7.6. In keinem Fall haftet der Grafiksalon Natali Hacken für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf evtl. rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

7.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Grafiksalon Natali Hacken erbrachten Werkleistungen nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und evtl. Mängel gegenüber dem Grafiksalon Natali Hacken zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Grafiksalon Natali Hacken in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

7.8. Im Falle der Rüge und/oder Beanstandung hat der Auftraggeber die ihm überlassenen Werke zurückzusenden. Dabei trägt das Risiko des unbeschädigten Rückversandes der Auftraggeber selbst.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Grafiksalon Natali Hacken Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion weitere Änderungen, so hat er auch diesbezüglich die Mehrkosten zu tragen.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Grafiksalon Natali Hacken eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Grafiksalon Natali Hacken, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Grafiksalon Natali Hacken übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber dem Grafiksalon Natali Hacken im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Diese Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Vorlagen, digitale Daten, Druckträgen und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nicht zwingend über den Auslieferungstermin verwahrt. Grafiksalon Natali Hacken verpflichtet sich, vorgenannte Daten und Gegenstände, soweit diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin äußerst sorgfältig zu behandeln. Die Haftung für Beschädigungen des Grafiksalon Natali Hacken wird dabei auf die Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

9.2. Eine Archivierung von Daten oder Gegenständen erfolgt nicht. Eine solche Archivierung von Gegenständen oder Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren und ist gesondert zu vergüten.

9.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz von Grafiksalon Natali Hacken als Gerichtsstand vereinbart.

9.4. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Winterschlaf

vom 20. Dezember bis 05. Januar